Das uneingeschränkte Recht auf Leben ist die Grundlage jedes Rechtsstaates. Das deutsche Verfassungsrecht stellt deshalb fest, dass von der Zeugung an das Leben geschützt werden kann.
Unter diesen Umständen ist es ein Skandal, dass in Deutschland jährlich ca. 100.000 ungeborene Kinder durch Abtreibung im Mutterleib getötet werden (laut offizieller Statistiken, die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein). Der deutsche Staat kommt seiner Schutzfunktion nicht nach!
Noch skandalöser ist die Tatsache, dass etliche Abgeordnete gegenwärtig versuchen, die Paragraphen 218 und 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen), abzuschaffen. Diese Abgeordneten wollen offenbar nicht einsehen, dass das Bundesverfassungsgericht die Abtreibung als rechtswidrige Tat eingestuft hat.
Das Ansinnen dieser Abgeordneten zeigt deutlich, dass in Deutschland das Rechtsbewusstsein schwindet - noch dazu hinsichtlich des Rechts auf Leben!
Stattdessen will man die lebensfeindlichen Forderungen von radikalen Minderheiten befriedigen.
Die kommende Bundesregierung muss deshalb dafür sorgen, dass:
Mit freundlichen Grüßen
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Markus Söder: Pressefoto CSU
N. Walter-Boyanz und Saskia Esken: Pressefoto SPD - Thomas Imo / photothek.de