Abtreibung ist keine Gesundheitsversorgung


Petition an den Deutschen Bundestag 

 

Sehr geehrte Volksvertreter,

 

Abtreibungen sind in Deutschland rechtlich gesehen „rechtswidrige Handlungen“. Die Urteile aus Karlsruhe und das Grundgesetz erklären eindeutig, dass Kinder schon im Mutterleib ein Recht auf Leben haben.

 

Trotz dieser Tatsache haben die Parteien der Ampel-Koalition während des Wahlkampfes und der folgenden Gespräche einen umfassenden Maßnahmenkatalog aufgestellt, um Abtreibungen zu erleichtern:

 

Legalisierung der Werbung für Abtreibungen; kostenfreies Angebot von Abtreibungen (also die Finanzierung durch die Allgemeinheit); Maßnahmen gegen Gehsteigberatungen, Gebetswachen für das Leben und sonstige Straßenversammlungen von Lebensrechtlern; die Bildung einer sog. „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die die Abschaffung von § 218 StGB prüfen soll usw.

 

Diese Maßnahmen wurden von den radikalen Elementen in der Koalition damit begründet, Abtreibungen würden zur Gesundheitsversorgung gehören. Gleichzeitig verloren die Parteien der Ampel-Koalition kein Wort darüber, wie das Leben ungeborener Kinder besser geschützt werden soll.

 

Der Staat hat eine verfassungsrechtlich verankerte Pflicht, das Lebensrecht ungeborener Kinder zu schützen.

 

Weil es notwendig ist, an diese Tatsachen zu erinnern, fordere ich den Bundestag dazu auf, Folgendes zu beschließen:

 

Der Deutsche Bundestag möge feststellen: Abtreibungen sind entsprechend der deutschen Rechtsordnung rechtswidrige Handlungen und dürfen nicht als „Gesundheitsversorgung“ eingestuft oder gar gefördert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen