Grundrechte gelten auch für das Lebensrecht


Petition

Sehr geehrte Damen und Herren im Petitionsausschuss!

 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) beabsichtigt Bannmeilen gegen Personen zu errichten, die sich in der Öffentlichkeit für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder einsetzen. Dieses Ansinnen ist aus zwei Gründen ungeheuerlich:

 

Erstens: Es ist ein Skandal, dass deutsche Staatsvertreter versuchen, die

Grundrechte einer Gruppe von Bürgern – hier der Lebensrechtler – zu beschneiden.

Es geht hier konkret um die Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit von Lebensrechtlern. Dabei verwendet Bundesministerin Paus eine aggressive Sprache und versucht, Menschen, die sich für das Lebensrecht von ungeborenen Kindern einsetzen, zu dämonisieren.

 

Zweitens: Eigentlich müsste der deutsche Staat nach dem Grundgesetz die ungeborenen Kinder, also die schwächsten und schutzlosesten Mitglieder unserer Gesellschaft beschützen. Stattdessen verfolgen diese Staatsvertreter gerade diejenigen, die die ungeborenen Kinder schützen wollen! Aus diesen Erwägungen heraus unterstütze ich mit meiner Unterschrift folgende Petition:

 

Der Deutsche Bundestag möge feststellen, dass Bannmeilen oder andere

Formen der Beschränkung oder Einschüchterung von Personen, die sich für das Recht auf Leben von ungeborenen Kindern einsetzen, gesetzes- und verfassungswidrig sind. Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung daran erinnern, dass sie verfassungsrechtlich verpflichtet ist, für den Schutz des Lebens von ungeborenen Kindern zu sorgen.

 

Mit freundlichen Grüßen